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Außergewöhnliche Qualität:

5-JAHRES-GARANTIE


MOOG® setzt sich mit Leidenschaft für erstklassige Technik, Forschung und Entwicklung ein. Daher können wir von der Qualität unserer Produkte überzeugt sein, und Sie können das auch. Jedes MOOG-Produkt wird nach höchsten Standards getestet, die dem Namen MOOG würdig sind, und wird durch unsere NEUE 5-Jahres-Garantie abgesichert.

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MOOG: GETESTET NACH DEN HÖCHSTEN STANDARDS.
UND JETZT DURCH EINE 5-JAHRES-GARANTIE ABGESICHERT

 

Ihr Ruf basiert auf zuverlässigen Reparaturen, und die von Ihnen gewählten Teile sind dabei entscheidend. Deswegen setzt MOOG, der vertrauenswürdige Name in Lenkung und Fahrwerken, die Messlatte höher. Jedes MOOG-Teil wird nach höchsten Standards entwickelt und ist jetzt durch eine branchenführende 5-Jahres-Garantie abgesichert.

Der Umgang mit fehlerhaften oder schwer zu installierenden Teilen kann den Arbeitsablauf stören, was zu Zeitverlust, frustrierten Kunden und Umsatzeinbußen führt. Ein einziger Rückschlag bzw. eine notwendige Rückkehr in die Werkstatt können den Ruf eines Technikers negativ beeinflussen, da Kunden zuverlässige und dauerhafte Reparaturen erwarten. Die richtigen Teile machen einen großen Unterschied mit Komponenten, die richtig passen, konstant Leistung bringen und den täglichen Anforderungen standhalten. Das Engagement von MOOG für erstklassige Ingenieurskunst, Forschung und Entwicklung gewährleistet, dass jedes Teil als Lösung und nicht nur als Ersatz konzipiert ist. Jede Komponente durchläuft strenge Tests, um die OE-Standards zu übertreffen, was Haltbarkeit, präzise Passform und einfache Installation garantiert. Mit einer neuen 5-Jahres-Garantie können Techniker mit vollstem Vertrauen installieren, da die Teile gebaut sind, um zu halten. 

 

MOOG war schon immer ein Synonym für Innovation und Problemlösung. Unsere neue branchenführende 5-Jahres-Garantie ist ein Zeugnis für das Vertrauen, das wir in die Qualität und Zuverlässigkeit jedes von uns hergestellten Lenk- und Fahrwerksteils haben.Robbie De Moor, Steering & Suspension Product Director, EMEA 

 

MOOG: DER PROBLEMLÖSER

 

MOOG ist seit 1937 als „Der Problemlöser®“ bekannt, als seine Ersatzteile für die Vorderachse die Originalteile der Fabrik in den Schatten stellten. Jahrzehnte der Innovation, von elektrisch behandelten Federn in den 1920er Jahren bis zu Gusher-Lagern in den 1950er Jahren, haben zu den heutigen hochmodernen Lenk- und Fahrwerklösungen geführt.

Diese Problemlösungsphilosophie treibt weiterhin die Fortschritte von MOOG voran und gewährleistet präzisionsgefertigte Komponenten, die beim ersten Mal richtig passen und Installationsprobleme reduzieren. Mit umfangreicher technischer Unterstützung, einschließlich Installationshilfe und Schulungen, bleiben Techniker informiert. Und mit der 5-Jahres-Garantie unterstreicht MOOG sein Engagement für Haltbarkeit und Zuverlässigkeit.

Entdecken Sie mehr über den Problemlöser >

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GARANTIERT AUSSERGEWÖHNLICHE QUALITÄT

 

Dank unserer strengen Entwicklungs- und Testverfahren haben wir höchstes Vertrauen in die Qualität unserer Produkte. Deswegen wird jedes MOOG®-Teil durch eine marktführende 5-Jahres-Garantie abgesichert. Es ist unsere Garantie für Ihre Seelenruhe. 

Alle MOOG-Produkte sind durch unsere 5-Jahres-Garantie abgesichert:


Siehe Abdeckungsbegrenzungen, Prozessanforderungen und spezifische MOOG- Gewährleistungsbeschränkungen unten.

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OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).

Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.

Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert. 

Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.

Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien


Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html

In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.

Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:

Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.

Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.


DRIV-REGIONEN IN EMEA

Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, Russland, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:

  • *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
  • *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
  • *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
  • *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Russland, Kasachstan, Kirgisistan.
  • *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
  • *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
  • *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana,  Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
  • *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.


VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):

  • Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
  • Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
  • Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
  • Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
  • Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
  • Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug  , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
  • Überholte oder recycelte Produkte.
  • Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
  • Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
  • Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
  • Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
  • Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.

 

GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *1; *2; *4

 Garantiedauer  Produktkategorie
 5 jahre MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile  

 

GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *3; *5; *6; *7;*8

 Garantiedauer  Produktkategorie
 1 jahr MOOG Lenkungs- und Fahrwerksteile  

 

Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter „Garage Gurus On-Call“ wenden. Unsere Kraftfahrzeugmeister verfügen über einen großen Wissensschatz und warten nur auf Ihre Fragen. 

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.

Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es: